Alleinerziehend in der Ausbildung

Teilzeitberufsausbildung

Manchen Menschen ist es aufgrund familiärer Umstände nicht möglich, eine Vollzeitausbildung zu absolvieren. Diese Menschen haben dennoch die Möglichkeit, einen vollwertigen Berufsabschluss zu erhalten, nämlich durch die Teilzeitberufsausbildung.

In der Regel ist eine Teilzeitausbildung möglich, wenn der oder die Auszubildene ein eigenes Kind betreut, ein pflegebedürftiges Familienmitglied pflegt oder vergleichbare schwere Gründe vorliegen. Damit die Teilzeitausbildung genehmigt werden kann, muss zu erwarten sein, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird.

Ein gemeinsamer Antrag ist von dem Ausbildungsbetrieb und der auszubildenden Person bei der jeweils zuständigen Stelle zu stellen. Dieser Antrag kann vor oder auch während der Ausbildung gestellt werden.

Bei einer Teilzeitberufsausbildung findet der Berufsschulunterricht in der Regel in Vollzeit statt. Die betriebliche Ausbildungszeit wird gekürzt. Die Stundenzahl einer Teilzeitberufsausbildung liegt zwischen 20 und 30 Wochenstunden. Grundsätzlich ist eine Verlängerung der Gesamtausbildungszeit nicht notwendig, wenn die Grenze von 75 Prozent der Regelarbeitszeit nicht unterschritten wird (75 Prozent der Regelarbeitszeit bedeutet i. d. R. sechs Stunden täglich).