Die Kostenübernahme für Verhütungsmittel (auch Kondome) können übernommen werden, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nach dem Sozialgesetzbuch XII nicht überschritten werden (z.B. für Schülerinnen, Studierende, Arbeitslose, Geringverdienerinnen).
Diese Regelung gilt nur für in Berlin gemeldete Bürgerinnen ab dem 22. Lebensjahr.
Bitte bringen Sie dazu folgende Unterlagen mit:
ALG I- oder ALG II-Bescheid / Grundsicherung (1.Seite)
aktuelle Einkommensnachweise (der letzten 3 Monate) / Einkommensteuerbescheid bei Selbständigen