Ergänzende Tagespflege
Alle berufstätigen Mütter und Väter, die aufgrund ihrer Tätigkeit einen Betreuungsplatz außerhalb der Kita- und Hortzeiten benötigen, können “ergänzende Tagespflege” beantragen und eine Person ihres Vertrauens benennen. Dafür gibt es für die betreuende Person einen Vertrag mit dem Bezirksamt und monatliche Bezahlung.
Voraussetzungen:
- Kita- oder Hortplatz ist vorhanden
- Möglichkeit einer familiären Unterstützung ist nicht gegeben (hat Vorrang und wird geprüft)
- Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag der sorgeberechtigten Person
Die ergänzende Tagespflege kann durch eine Person des Vertrauens (Nachbarin, Freundin etc.) der sorgeberechtigten Person übernommen werden.
Anträge können beim Familienbüro abgegeben werden. Die Betreuung erfolgt entweder im Haushalt der Sorgeberechtigten oder im Haushalt der Betreuenden und wird entsprechend der monatlichen Betreuungszeit honoriert. Nach einem Vertragsabschluss muss die Betreuung bei der gesetzlichen Unfallversicherung BGW angemeldet werden. Die Kosten werden erstattet.
Senatsbroschüre zur ergänzende Tagespflege
Weitere Informationen und Beantragung
Jugendamt Lichtenberg
Große-Leege-Str. 103 · 13055 Berlin
☎ 030 115
Website
Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung