Arbeitslosengeld I
In Deutschland wird zwischen Arbeitslosengeld I und II (ALG) unterschieden. ALG I ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung und kann dann bezogen werden, wenn in den zwei Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit mindestens 360 Tage beitragspflichtig gearbeitet wurde, also Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurden. ALG I können nur diejenigen beziehen, die vor Beginn der Arbeitslosigkeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Es ist ein Antrag notwendig.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur, hier finden Sie auch Informationen zur Antragstellung.
Agentur für Arbeit Lichtenberg
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