Elterngeld

Alleinerziehende haben denselben Anspruch auf Elterngeld wie Elternpaare. Das bedeutet auch, dass Sie die Partnerschaftsmonate und den Partnerschaftsbonus für sich alleine bekommen können, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Den sogenannten Partnerschaftsbonus erhalten Sie, wenn Sie alleinerziehend sind und wenn Sie in vier aufeinander folgenden Lebensmonaten zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche arbeiten. Sie erhalten dann in dieser Zeit das ElterngeldPlus.

Weitere Informationen:

Broschüre: Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit

Broschüre: ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus