Finanzhilfen bei Rechtsangelegenheiten

Beratungshilfe

Sie können Beratungshilfe beantragen, wenn Sie die finanziellen Mittel für eine außergerichtliche anwaltliche Beratung und Vertretung nicht selbst aufbringen können und die Rechtverfolgung hinreichende Erfolgschancen hat. Mit der Beratungshilfe können Sie sich durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt außergerichtlich beraten und vertreten lassen.

In folgenden Angelegenheiten kann die Beratungshilfe beantragt werden:

  • zivilrechtlichen Angelegenheiten (z. B. Miet-, Unterhalts-, Scheidungssachen)
  • verwaltungsgerichtlichen Angelegenheiten (z. B. Bausachen, Anfechtung von Bescheiden)
  • verfassungsrechtlichen Angelegenheiten (z. B. Verletzung der Grundrechte)
  • sozialrechtlichen Angelegenheiten (z. B. Anfechtung eines Rentenbescheids)

Bei der Beantragung sind Nachweise zur Einkommenssituation wichtig.

Für die Beantragung der Beratungshilfe müssen Sie Ihre Vermögenssituation durch entsprechende Belege nachweisen können. Beachten Sie dazu auch die Hinweise auf dem Antragsformular. Sie erhalten bei Gewährung von Beratungshilfe einen Berechtigungsschein, mit dem Sie bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl gegen eine Gebühr von 10 € (die unter Umständen erlassen werden kann) beraten werden.

Prozesskostenbeihilfe

Personen, deren finanzielle Mittel nicht für einen Gerichtsprozess ausreichen, können Prozesskostenhilfe beantragen. Damit Prozesskostenhilfe genehmigt wird, muss das Anliegen nach Einschätzung des Gerichts hinreichende Erfolgsaussichten haben und darf nicht mutwillig erscheinen. Bei Bewilligung werden je nach den Vermögensverhältnissen die eigenen Kosten für Gericht und Anwaltschaft übernommen. Alle Möglichkeiten einer eigenen Finanzierung müssen erst ausgeschöpft sein, bevor Prozesskostenhilfe gewährt wird. Warten Sie also mit einer Rechtverfolgung (z.B. Scheidung, Klage) bis die Prozesskostenhilfe genehmigt wurde, da Sie sonst möglicherweise die Kosten selbst tragen müssen. Wichtig: die Prozesskostenhilfe übernimmt nur die eigenen Kosten. Beim Verlieren des Prozesses müssen trotz Prozesskostenhilfe die Kosten der gegnerischen Partei erstattet werden.

Hier finden Sie Informationen zum Antrag.

Amtsgericht Lichtenberg
Roedeliusplatz · 110365 Berlin
☎ 030 90253 0
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