Kindergeld und Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag (KiZ) ist ein Zuschlag zum Kindergeld. Dieser kann maximal 185 Euro pro Kind betragen. Unterstützt werden sollen Eltern, die mit ihrem Einkommen zwar für sich selbst, aber nicht für ihre Kinder sorgen können. Sie erhalten ihn nur, wenn Sie Kindergeld für Ihr Kind bekommen.

Seit 1. Juli 2019 können auch Alleinerziehende den Kinderzuschlag bekommen. Der Kinderzuschlag wird bei der Familienkasse beantragt. Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben:

  • Ihr Kind ist unter 25 Jahre alt, lebt in Ihrem Haushalt und ist unverheiratet bzw. lebt nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
  • Ihr Einkommen ist zusammen mit dem Kinderzuschlag so hoch, dass Sie keinen Anspruch auf ALG II oder Sozialgeld haben.
  • Ihr Bruttoeinkommen beträgt mindestens 600 Euro (Alleinerziehende) und übersteigt die Höchsteinkommensgrenze nicht. Die Höchsteinkommensgrenze wird für jede Familie einzeln errechnet. Sie hängt unter anderem von den Lebenshaltungskosten ab.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Kinderzuschlag.