Steuerliche Entlastung

Es gibt einen steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, der von Ihrer Einkommenssteuer abgezogen wird. Dieser liegt pro Kalenderjahr bei 1.908 Euro. Sollten mehrere Kinder mit den gleichen Voraussetzungen dem Haushalt Alleinerziehender angehören, kommt es für jedes Kind zu einer Erhöhung des Entlastungsbetrags um 240 Euro. Sie müssen diesen Betrag aber mit der Steuererklärung beantragen. Nur der Elternteil, bei dem das Kind lebt und für das Sie Kindergeld bekommen, kann den Entlastungsbetrag beantragen. Wenn Ihr Kind 25 Jahre alt wird und somit kein Kindergeld mehr erhält, fällt auch der Entlastungsbetrag weg. Sie haben nur Anspruch auf den Entlastungsbetrag, wenn keine weitere erwachsene Person im Haushalt lebt (Ausnahme: wenn Ihr Kind bereits volljährig, aber noch kindergeldberechtigt ist).